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Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG genannt, ersetzt das EnEG (Energieeinsparungsgesetz), die EnEV (Energieeinsparverordnung) und das EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz). Es gilt seit dem 01.11.2020 und regelt die Anforderungen für alle Neubauten, Sanierungen und Modernisierungen in Bezug auf Gebäudehülle, die Haus- und Heiztechnik sowie den Umgang mit Energieausweisen und deren Umsetzung.
Als wesentliche Neuerung für die Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung, spielen erneuerbare Energien und die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten eine zentrale Rolle. Es stehen nicht nur bekannte Technologien zur Verfügung, sondern es wurde auch Raum für neue Wärmesysteme und innovative Energiequellen geschaffen.
Um die finanzielle Belastung von Heiseigentümern zu reduzieren soll es umfassende Fördermöglichkeiten geben. Das BEG, welches die Förderrichtlinien regelt, wurde noch nicht verabschiedet. Im Gespräch sind aber eine Grundförderung von 30 Prozent. Hauseigentümer mit niedrigem Einkommen erhalten einen Zuschuss. Außerdem sollen vorgezogene Heizungstauschprojekte mit einem Klima-Geschwindigkeitsbonus belohnt werden.