GEG - Gebäudeenergiegesetz

 

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG genannt, ersetzt das EnEG (Energieeinsparungsgesetz), die EnEV (Energieeinsparverordnung) und das EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz). Es gilt seit dem 01.11.2020 und regelt die Anforderungen für alle Neubauten, Sanierungen und Modernisierungen in Bezug auf Gebäudehülle, die Haus- und Heiztechnik sowie den Umgang mit Energieausweisen und deren Umsetzung.

Als wesentliche Neuerung für die Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung, spielen erneuerbare Energien und die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten eine zentrale Rolle. Es stehen nicht nur bekannte Technologien zur Verfügung, sondern es wurde auch Raum für neue Wärmesysteme und innovative Energiequellen geschaffen.

 
 

BESTANDSGEBÄUDE
 
Alle vor dem 01.01.2024 installierten Anlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, können bis Ende 2044 bestehen bleiben. Muss Ihre Heizung in diesem Zeitraum repariert werden, ist das zulässig. Ist die Anschaffung einer neuen Heizung notwendig, muss diese einen regenerativen Anteil von 65% erfüllen. Bei fehlendem kommunalem Wärmeplan muss eine Beratung durch einen Fachmann (z.B. Fachhandwerker, Energieberater oder Schornsteinfeger) erfolgen. 
 
Folgende Optionen zur Erfüllung der 65% EE Vorgaben haben Sie:
  • Wärmenetzanschluss
  • Wärmepumpe ( zu 100% regenerativ)
  • Gasförmige / flüssige Biomasse
  • Wärmepumpen-Hybridanlage
  • Solarthermie-Hybridanlage

Um die finanzielle Belastung von Heiseigentümern zu reduzieren soll es umfassende Fördermöglichkeiten geben. Das BEG, welches die Förderrichtlinien regelt, wurde noch nicht verabschiedet. Im Gespräch sind aber eine Grundförderung von 30 Prozent. Hauseigentümer mit niedrigem Einkommen erhalten einen Zuschuss. Außerdem sollen vorgezogene Heizungstauschprojekte mit einem Klima-Geschwindigkeitsbonus belohnt werden.

ENERGIEAUSWEIS
  • Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes sind künftig in Energieausweisen anzugeben.
  • Beim Verkauf von Gebäuden und größeren Sanierungen von Ein- und Zweifamilienhäusern ist eine energetische Beratung des Käufers bzw. Eigentümers zwingend erforderlich.
  • Bei Neubauten und größeren Sanierungen im Gebäudebestand wurde eine Erfüllungserklärung eingeführt.

ENERGIEAUSWEIS
  • Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes sind künftig in Energieausweisen anzugeben.
  • Beim Verkauf von Gebäuden und größeren Sanierungen von Ein- und Zweifamilienhäusern ist eine energetische Beratung des Käufers bzw. Eigentümers zwingend erforderlich.
  • Bei Neubauten und größeren Sanierungen im Gebäudebestand wurde eine Erfüllungserklärung eingeführt.